Personalbogen

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Beschäftigungsverhältnisse seit Jahresbeginn

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere kurzfristige Beschäftigungen zu haben.
Dabei gilt jedoch: Ein Minijobber darf insgesamt mit all seinen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen.

Um nachträgliche Regress Ansprüchen durch die Sozialversicherungsträger zu vermeiden ist es daher erforderlich, aktuelle und vollständige Angaben zu sämtlichen Beschäftigungen zu machen.

Steuerliche Daten für die Beschäftigung

Sonstiges

Der Gesetzgeber hat den Arbeitnehmer ab dem 01.09.2009 dazu verpflichtet, an Stelle des Sozialversicherungsausweises Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein entsprechendes Ersatzpapier bei der Arbeit (im Original) immer mit sich zu führen. Solltest Du den Ausweis oder Pass bei einer Kontrolle bei der Arbeit nicht vorzeigen können, kann die Behörde gegen Dich ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro erheben.

Zusätzliche Infos

Gibt es sonst noch etwas, das Du uns mitteilen möchtest?
Gerne kannst Du uns hier auch Wünsche bezüglich deiner Position, Einsatzzeiten oder ähnliche Dingen mitteilen.
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